Maßgeschneiderte Übersetzungen zahlen sich aus.

Fehlerhafte Texte und schlechte Übersetzungen wirken unseriös und sind häufig mit einem Imageverlust verbunden. Es ist ein Zeichen von Respekt, wenn Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern ein fehlerfreies Schriftstück in ihrer Muttersprache vorlegen. Sie unterstreichen damit Ihre Professionalität und stärken Ihre Verhandlungsposition.

Ich übersetze keine Worte – sondern Inhalte.

Sie möchten einen Text, der wirkt und seine Funktion erfüllt? Dann sind Sie bei mir richtig! Ich kläre mit Ihnen Ziel und Zweck der Übersetzung ab und erstelle Ihnen einen Text, mit dem Sie genau das erreichen, was Sie beabsichtigen: eine Übersetzung Ihrer AGB als Arbeitsgrundlage für einen englischen Solicitor, damit dieser die AGB für den englischen Markt anpassen kann, die bescheinigte Übersetzung von Urkunden zur Vorlage beim Gericht oder einer Behörde, die adressatengerechte und stilistisch ansprechende Übersetzung Ihres Newsletters für Ihre Kunden oder aber eine Übersetzung zu Informationszwecken für den hausinternen Gebrauch. Im Vordergrund stehen dabei für mich immer Ihr Bedarf und der Leser des Zieltextes.

Dabei verbinde ich fachsprachliche und übersetzerische Kompetenz mit persönlicher Beratung und Betreuung, Serviceorientierung und Zuverlässigkeit. Während des gesamten Ablaufes haben Sie einen festen Ansprechpartner und Sie wissen, wem Sie Ihre Dokumente anvertrauen und wer Ihre Übersetzung durchführt.

Selbstverständlich werden sämtliche Zieltexte vor der Rückgabe Korrektur gelesen. Sofern ich Ihnen gegenüber keine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichne, geschieht dies in der Regel nach dem Vier-Augen-Prinzip durch einen kompetenten Kollegen.

Sprachrichtungen:

  • Deutsch > Englisch
  • Englisch > Deutsch

Urkundenübersetzungen, Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung zur Vorlage bei Gericht und Behörden

Als ermächtigte Übersetzerin übersetze ich Ihre Dokumente und Urkunden ins Englische und aus dem Englischen und bescheinige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Im Volksmund wird dies häufig „beglaubigte Übersetzung“ genannt.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen die bescheinigte Übersetzung auch als PDF mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 zur Verfügung, so dass Sie die bescheinigte Übersetzung elektronisch bei den Behörden einreichen können.

Übersetzungskorrektur

Haben Sie Zweifel, ob eine Ihnen vorliegende Übersetzung korrekt ist? Ich gleiche den Originaltext mit der Übersetzung ab und überarbeite die Übersetzung bei Bedarf.

Full Post-Editing

Sie möchten sich nicht auf den Vorschlag Ihres maschinellen Übersetzungsprogramms verlassen? Auf Wunsch vergleiche ich die maschinelle Übersetzung Satz für Satz mit dem Ausgangstext und überarbeite und korrigiere die Übersetzung. Bei Rechtstexten führe ich bei Bedarf zudem einen Rechtsvergleich durch. Ziel des Full-Post-Editings ist eine Übersetzung, die mit dem Ergebnis einer Humanübersetzung vergleichbar ist.

Korrektorat & Lektorat

Rechtschreib- und Stilfehler fallen unangenehm auf. Ich lese Ihre Texte auf Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion Korrektur und unterbreite Ihnen auf Wunsch Vorschläge zur stilistischen Verbesserung und Umformulierung.

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch (britisches und amerikanisches Englisch)

Übersetzer ist nicht gleich Übersetzer.

Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist nicht gesetzlich geschützt. Eine Übersetzerausbildung ist zum Erstellen einer druckreifen, hochwertigen und ihrem Zweck angemessenen Übersetzung jedoch unverzichtbar. Ausgebildete Übersetzer führen eine der folgenden Bezeichnungen: Diplom-Übersetzer, Diplom-Fachübersetzer, Diplom-Technikübersetzer, geprüfter Übersetzer, staatlich geprüfter Übersetzer, akademisch geprüfter Übersetzer, staatlich anerkannter Übersetzer, Diplom-Sprachmittler, staatlich geprüfter Sprachmittler.

Worauf Sie bei der Auswahl eines Übersetzungsdienstleisters achten sollten, erfahren Sie in „Hinweise für Auftraggeber“ (PDF zum Herunterladen)

Das biete ich in Einzelfällen an:

Light Post-Editing

Light Post-Editing bezeichnet die Überarbeitung und Korrektur einer maschinellen Übersetzung mit dem Ziel, einen lediglich verständlichen Text zu erhalten. Gerne kläre ich mich Ihnen in einem ausführlichen Gespräch, ob ein Light Post-Editing für Ihren Bedarf empfehlenswert und vertretbar ist.

Das biete ich nicht an:

Kompetente Kollegen anderer Sprachkombinationen bzw. Fachgebiete finden Sie unter Links.


Kontakt | AGB | Impressum | Datenschutz

Druckversion


english


Sprachrichtungen

Deutsch > Englisch
Englisch > Deutsch

Veröffentlichungen

Behrendt, Bettina/Keller, Diane (2012): Englisch als Gerichtssprache, NJW 4/2012, 14. – (Stellungnahme im Namen der Mailingliste Juristische Übersetzer zum Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen)

Behrendt, Bettina (2011): Ermächtigte Übersetzer und allgemein beeidigte Dolmetscher müssen Rechtssprachkenntnisse nachweisen, KammerReport Hamm 5/2011, S. 21f.

Vorträge

Englisch im Beruf - mit Sinn und Verstand am 22.03.2012

Übersetzung von akademischen Graden, Funktions- und Berufsbezeichnungen am 11.10.2013

Übersetzung eines Webseitenimpressums am 12.10.2019